Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 17.05.2024
§ 1 Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Bildungsmaßnahmen, Seminare und Prüfungen, die die Tanmed GmbH Aus-, Fort- und Weiterbildung an ihren Standorten und Schulungsstätten durchführt.
§ 2 Zweck der Bildungsmaßnahmen
Die Teilnehmenden erwerben aktuelle und praxisrelevante Kenntnisse und Fertigkeiten in dem jeweiligen Bereich und verbessern damit ihre beruflichen Chancen und ihre Integrationsaussichten in Ausbildung oder Arbeit.
§ 3 Dauer der Maßnahmen und Seminare
Die Dauer der Maßnahmen ist in der jeweiligen Teilnahmevereinbarung der Teilnehmenden ausgewiesen. Die Dauer der Seminare wird in der Kursbeschreibung und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
§ 4 Durchführung
Bereits begonnene Bildungsmaßnahmen oder Seminare können seitens der Tanmed GmbH Aus-, Fort- und Weiterbildung abgebrochen werden, wenn die Teilnehmerzahl infolge Ausscheidens (Ausschluss, Rücktritt, Kündigung) sich soweit reduziert hat, dass die weitere Durchführung der Maßnahme oder des Seminars nicht mehr vertretbar ist. Im Falle des Ausscheidens von Teilnehmenden durch Rücktritt wird der Abbruch unverzüglich vorgenommen die Durchführung der Maßnahme oder des Seminars nachweislich unwirtschaftlich ist.
§ 5 Kündigung vor Maßnahmebeginn und Rücktritt wegen Nichtförderung
Die Anmeldung ist verbindlich. Bei SGB II/III-Maßnahmen und Seminaren ist eine Kündigung der Teilnahmevereinbarung vor Beginn innerhalb von 14 Tagen nach Vereinbarungsabschluss möglich. Bei Anmeldungen, die weniger als 14 Tage vor Maßnahmebeginn erfolgen, verkürzt sich der Kündigungszeitraum entsprechend. Eine Kündigung muss schriftlich und bis spätestens 1 Tag vor Maßnahmebeginn erfolgen. Wird eine SGB II/III-Förderung trotz eines Antrages nicht gewährt, ist ein Rücktritt von der Vereinbarung jederzeit möglich. Ein Rücktritt ist schriftlich anzuzeigen. Eine Kopie des Ablehnungsbescheides ist beizufügen.
§ 6 Maßnahmenbeginn
Eine Verschiebung der Maßnahme bis zu 6 Wochen behält sich die Tanmed GmbH Aus-, Fort- und Weiterbildung vor, innerhalb dieser Frist bleibt die individuelle Anmeldung rechtskräftig.
§ 7 Zahlung von Maßnahmengebühren
Bei SGB II/III-Maßnahmen müssen die Teilnehmenden innerhalb von 8 Tagen nach Anmeldung die SGB II/III-Förderung beantragt haben. Die Maßnahmegebühren werden, bis auf evtl. Eigenkostenanteile, vom Träger direkt mit dem Kostenträger abgerechnet. Falls der Kostenträger Maßnahmegebühren an die Teilnehmenden erstattet, ist er verpflichtet, diese umgehend an die Tanmed GmbH Aus-, Fort- und Weiterbildung weiterzuleiten. Ein Eigenkostenanteil ist mit der Anmeldung zu entrichten, bei Nichtgewährung von SGB II/III-Förderung wird dieser dem Teilnehmenden bei Rücktritt erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmende eine SGB II/III-Förderung nicht in Anspruch nehmen will, oder die Tanmed GmbH Aus-, Fort- und Weiterbildung erklärt, dass der Kurs nicht SGB II/III-gefördert ist. Teilnahmegebühren sind in diesen Fällen mit der Anmeldung zu entrichten. Bei Seminaren gilt die Zahlungsfrist, die auf der Rechnung ausgewiesen ist.
§ 8 Vertragsverletzungen
Wird dem Teilnehmenden während der Maßnahme die SGB II/III-Förderung gestrichen (Abbruch aus unwichtigem Grund), unterliegt die weitere Vorgehensweise der Einzelfallentscheidung des Kostenträgers.
§ 9 Maßnahmebeginn vor Erteilung des Förderungsbescheides
Liegt bei Maßnahmebeginn noch keine Entscheidung über den vom Teilnehmenden gestellten Förderungsantrag vor, kann der Teilnehmende trotzdem an der Maßnahme teilnehmen. Bei abschlägigem Förderungsbescheid nimmt der Teilnehmende nicht weiter am Kurs teil. Die angefallene Maßnahmegebühr wird dem Teilnehmenden erlassen. Erhaltene Lernmaterialien, wie z. B. Bücher, bleiben auf
Wunsch sein Eigentum, müssen dann allerdings vom Teilnehmenden selbst bezahlt werden.
§ 10 Pflichten der Tanmed GmbH Aus-, Fort- und Weiterbildung
Die Tanmed GmbH Aus-, Fort- und Weiterbildung als Träger der Bildungsmaßnahme bzw. des Seminars verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Bildungsziels notwendig sind, in erwachsengerechter Weise, praxisnah und vereinbarungsgemäß vermittelt werden die räumliche, technische und personelle Ausstattung die Erreichung des vereinbarten Maßnahmeziels gewährleisten die Teilnehmenden rechtzeitig zu einer eventuellen Prüfung angemeldet werden.
§ 11 Pflichten der Teilnehmenden
Der Teilnehmende verpflichtet sich:
- an der Bildungsmaßnahme regelmäßig teilzunehmen, Kursbewertungsbögen auszufüllen und sich Klausuren und sonstigen Leistungskontrollen, ggf. einer Zwischen-/Abschlussprüfung, zu unterziehen
- beim Fernbleiben vom Unterricht den Maßnahmeträger unter Angabe des Grundes zu unterrichten und die Begründung in schriftlicher Form einzureichen (in den Fällen, in denen Jobcenter oder Agentur für Arbeit als Kostenträger auftreten, ist bis auf Widerruf die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform erforderlich)
- Störungen der Bildungsmaßnahme bzw. des Seminars und der Prüfungen zu unterlassen
- die Bestimmungen der jeweiligen Hausordnung, der Datenschutz- und Arbeitsschutzbelehrung wie auch der Hygieneanordnungen zu beachten und zu befolgen
- den Anweisungen der Mitarbeiter der Tanmed GmbH Aus-, Fort- und Weiterbildung wie auch der auf Honorarbasis tätigen Dozenten Folge zu leisten.
§ 12 Ausschluss
Ein Teilnehmender kann von der weiteren Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme, eines Seminars oder einer Prüfung ausgeschlossen werden, wenn er beharrlich gegen seine/ihre Pflichten nach § 11 verstößt oder seine/ihre Leistungen erkennen lassen, dass er/sie das Bildungsziel nicht erreichen wird. Die Teilnahmevereinbarung kann in diesen Fällen fristlos von der Tanmed GmbH Aus-, Fort- und
Weiterbildung im Einvernehmen mit dem Kostenträger unter schriftlicher Angabe der Gründe gekündigt werden.
§ 13 Hausordnung
Soweit die Bildungsmaßnahmen in den Räumen der Tanmed GmbH Aus-, Fort- und Weiterbildung durchgeführt werden, haben sich die Teilnehmenden der Bildungsmaßnahme an die Hausordnung zu halten. Im Falle der Durchführung in den Räumen kooperierender Partner (Dritter) gilt Entsprechendes für die jeweilige Hausordnung.
§ 14 Kündigung
Der Teilnehmende kann seine weitere Teilnahme an der Bildungsmaßnahme oder an einem Seminar unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen erstmals zum Ende der ersten drei Monate kündigen. Dann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 15 Haftung
Die Tanmed GmbH haftet bei Unfällen und für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Für einen im Verlauf der Bildungsmaßnahme vom Teilnehmenden verursachten Schaden oder verursachte Verletzungen der eigenen oder anderer Personen haftet der Teilnehmende persönlich. Eine Privathaftpflicht-Versicherung muss vorhanden sein. Soweit von der Tanmed GmbH Aus-, Fort- und Weiterbildung Veranstaltungen nicht in den eigenen Räumen durchgeführt werden, gilt Absatz 1 auch für Träger dieser Räume. Gegen Unfälle ist der Teilnehmende an Bildungsmaßnahmen der beruflichen Fortbildung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der Tanmed GmbH Aus-, Fort- und Weiterbildung (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg) versichert, soweit nicht eine andere gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zuständig ist. Der Teilnehmende hat Personen- und Sachschäden unverzüglich zu melden.
§ 16 Zeugnis / Teilnahmebescheinigung
Die Tanmed GmbH Aus-, Fort- und Weiterbildung stellt dem Teilnehmenden ein Zeugnis bzw. eine Teilnahmebescheinigung aus, wenn die Prüfung nicht von einer anerkannten Einrichtung abgenommen wird.
§ 17 Öffentlichkeit
Grundsätzlich sind alle Bildungsangebote der Tanmed GmbH Aus-, Fort- und Weiterbildung jedermann zugänglich. Teilnahmebeschränkungen können sich ergeben durch Zielgruppenorientierung oder Vorgaben der Zuwendungsgeber.
§ 18 Datenschutz
Mit der Anmeldung erfolgt die elektronische Erfassung des Teilnehmenden in die Kundendatei. Die Daten dienen nur der Verwaltung innerhalb der Tanmed GmbH Aus-, Fort- und Weiterbildung und werden nicht an Dritte weitergeben.